Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz und erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf erhalten zusätzlich finanzielle Hilfe
von 100,00 € Grundbetrag 200,00 € erhöhter Betrag
pro Kalendermonat.
Neben Leistungen der teilstationären und Kurzzeitpflege können qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen von Pflegediensten in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich um Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung, jedoch nicht um Leistungen der Grundpflege.
Siehe auch Betreuung von Demenz-Kranken: Pflegekasse übernimmt Teil der Kosten
Siehe auch Pflege beantragen.
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