Um die Dienste der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag bei der "zuständigen Pflegekassen" (siehe Krankenkassenkarte) gestellt werden.
Leistungen erhält, wer zwei Bedingungen erfüllt : Es muss Pflegebedürftigkeit gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Elften Sozialgesetzbuches vorliegen und eine so genannte Vorversicherungszeit muss erfüllt sein.
Ob Leistungen bei Pflegebedürftigkeit gewährt werden können, entscheidet die Pflegekasse unter Berücksichtigung eines vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellten Gutachtens.
Der Gutachter sucht den Betroffenen dazu in dessen Wohnung oder im Pflegeheim persönlich auf.
Der Gesetzgeber hat die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger erhält davon abhängig gemacht, welcher Pflegestufe er zugeordnet werden kann.
Die drei festgelegten Pflegestufen berücksichtigen die Krankheiten oder Behinderungen, die Verrichtungen des Alltages und das Ausmass der Hilfebedürftigkeit über den Zeitraum von mindestens sechs Monaten.
Wer pflegebedürftig ist, kann zwischen der Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim wählen.
Siehe auch: Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
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