Spechzeiten des Amtes Chemnitz:
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Auszug:
Örtliche Betreuungsbehörde
Leidet ein Volljähriger an einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen und kann deshalb seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (§ 1896 BGB). Zu den Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörde gehört es, im Rahmen des Betreuungsrechtes, Stellungnahmen für das Vormundschaftsgericht zu erarbeiten, geeignete Betreuer zu finden und diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Außerdem informiert die örtliche Betreuungsbehörde zu Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen und beglaubigt diese auf Wunsch. Für die Beglaubigung wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.
zuständiges Sachgebiet: örtliche Betreuungsbehörde
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